Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist bemüht, seinen Internetauftritt im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (veröffentlicht am 09.09.2020, zuletzt aktualisiert am 17.08.2023) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.institut-fuer-menschenrechte.de), die entsprechend gültiger Internet-Standards entwickelt wurde.
Folgende Standards wurden beachtet und nach Möglichkeit eingehalten:
- die Bedingungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0),
- die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) der Web Accessibility Initiative (WAI) des W3C,
- valides CSS,
- valider HTML-Code.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Wir versuchen, alle neuen eigenen PDF-Dokumente in barrierefreier Form anzubieten. Das bedeutet, dass Screenreader sie problemlos vorlesen können. Ältere PDFs können wir nicht nachträglich überarbeiten, sie sind meist nicht barrierefrei. Ebenso sind PDFs anderer Anbieter, die wir verlinken, oft nicht barrierefrei. Auf unserer Website verlinkte nicht barrierefreie Dokumente sind in der Regel als solche gekennzeichnet.
Nach derzeitigem Stand sind nicht alle Video- und Audiodateien in unserer Mediathek auf YouTube mit Untertiteln oder Transkriptionen versehen. YouTube bietet die Möglichkeit, automatisiert erstellte Untertitel zu aktivieren, die jedoch nicht immer akkurat den Inhalt wiedergeben.
Einzelne verwendete Inhaltselemente sind mit festen Überschriftenebenen versehen, die nicht immer zu der Hierarchie der restlichen Seite passen oder einzelne Ebenen überspringen. Diese Module werden aktuell überarbeitet.
Barrieren melden
Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo Ihnen welche Barriere aufgefallen ist, an die folgende Adresse:
E-Mail: web(at)institut-fuer-menschenrechte.de
Schlichtungsverfahren
Wenn nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Website der Schlichtungsstelle. Die Informationen sind auch in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache verfügbar.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Online-Formular auf der Website der Schlichtungsstelle
Telefon: 030 185 272 805
Fax: 030 185 272 901
Es besteht auch die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle mittels SQAT (Signing Question and Answer Tool) zu kontaktieren.