Unter „Racial Profiling“ sind polizeiliche Maßnahmen wie Kontrollen, Überwachungen oder Ermittlungen zu verstehen, bei denen die Polizei den Fokus in unzulässiger Weise auf bestimmte äußere Merkmale, die Sprache, tatsächliche oder vermeintliche Religionszugehörigkeit oder Herkunft der betroffenen Menschen richtet und sie damit pauschal als verdächtig behandelt. Im Rahmen anlassloser Personenkontrollen liegt Racial Profiling nicht nur dann vor, wenn etwa physische Merkmale wie Hautfarbe das einzige beziehungsweise ausschlaggebende Auswahlkriterium für die Kontrolle ist. Ein Verstoß gegen grund- und menschenrechtlich verankerte Diskriminierungsverbot liegt vielmehr vor, sofern es ein tragendes Kriterium unter mehreren ist.