Nach Artikel 9 muss jeder Vertragsstaat alle zwei Jahre einen Bericht über die rechtlichen, administrativen und anderen Maßnahmen vorlegen, die er getroffen hat, um die Bestimmungen des Übereinkommens umzusetzen. Seit 1988 verlangt der CERD-Ausschuss einen umfassenden Bericht nur alle vier Jahre und in den zwei Jahren dazwischen einen kurzen Bericht über neuere Entwicklungen.
Die mündliche Überprüfung des Berichts findet in Form eines konstruktiven Dialogs zwischen dem Ausschuss und einer Regierungsdelegation in einer öffentlichen Sitzung in Genf statt. Anschließend verabschiedet der Ausschuss seine Abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations), in denen er seine wichtigsten Kritikpunkte zusammenfasst und Empfehlungen zur besseren Umsetzung der Konvention formuliert.
Dabei hebt der Ausschuss in seinen Abschließenden Bemerkungen einzelne Empfehlungen besonders hervor und fordert die Vertragsstaaten auf, dem Ausschuss bereits nach zwei Jahren zu berichten, ob die hervorgehobenen Empfehlungen vom Staat berücksichtigt und aufgegriffen wurden.
Nationale Menschenrechtsorganisationen und zivilgesellschaftliche Organisationen können sich mit eigenen Berichten oder sonstigen Eingaben am Staatenberichtsverfahren beteiligen.
Eine Übersicht über frühere und geplante Sitzungen des Ausschusses zur Überprüfung von Staatenberichten gibt es in der Rubrik „Sessions“ auf der Website des Hochkommissariats für Menschenrechte (OHCHR).