Vereinte Nationen: Menschenrechtsabkommen

Umsetzung ICERD in Deutschland

Ratifikation der Konvention gegen Rassismus

Die Bundesrepublik Deutschland hat das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung (ICERD) am 16. Mai 1969 ratifiziert. Das Übereinkommen trat am 15. Juni 1969 in Kraft (Bundesgesetzblatt, BGBl 1969 II, S. 961) mit Ausnahme des Artikels 14. Im August 2001 hat die Bundesregierung ihre Einverständniserklärung zum Individualbeschwerdeverfahren laut Artikel 14 des Übereinkommens abgegeben.

Aktuelles Staatenberichtsverfahren

23.—26. Staatenbericht

Der 23.—26. Staatenbericht war im Juni 2018 fällig. Er wurde im April 2020 beim Ausschuss eingereicht. Der Bericht wird ergänzt durch 17 Anlagen.

23.—26. Staatenbericht: List of Themes

Der Ausschuss hat für die Berichtsprüfung in Genf eine Liste mit Themen für den Dialog mit der deutschen Delegation vorgelegt.

23.—26. Staatenbericht: Berichtsprüfung

Der Termin für die mündliche Berichtsprüfung in Genf ist der 23. und 24. November 2023 während der 111. Sitzung des Ausschusses. Die Sitzung wird im UN Web TV live übertragen und aufgezeichnet.

23. —26. Staatenbericht: Parallelbericht des DIMR

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat im Oktober 2023 einen Parallelbericht beim Ausschuss eingereicht.

23.—26. Staatenbericht: Eingaben und Berichte von NGOs

Acht zivilgesellschaftliche Organisationen haben Parallelberichte und Eingaben für die Staatenberichtsprüfung eingereicht. Die Berichte in englischer Sprache sind dokumentiert auf der Website des Hochkommissariats für Menschenrechte.

23.—26. Staatenbericht: Abschließende Bemerkungen

Die Abschließenden Bemerkungen  (Concluding Observations) des Ausschusses wurden am 21. Dezember 2023 in der finalen Fassung veröffentlicht.

Dokumente zum 19.—22. Staatenbericht

19.—22. Staatenbericht Deutschlands (2013)

19.-22. Staatenbericht: Abschließende Bemerkungen (2015)

Parallelbericht DIMR 2015 (deutsch)

Parallel Report GIHR 2015 (Englisch)

Alle Eingaben und Parallelberichte von zivilgesellschaftlichen Organisationen sind auf der Website des Hochkommissariats für Menschenrechte verfügbar OHCHR: Reporting status for Germany

 

Mit der Ratifizierung hat sich Deutschland verpflichtet, dem CERD-Ausschuss in regelmäßigen Abständen über die Umsetzung der Konvention zu berichten. Bis 1985 wurden die Berichte alle zwei Jahre eingereicht, seit 1989 verlangt der Ausschuss kombinierte Berichte in der Regel im Abstand von vier Jahren. Zur Zeit befindet sich Deutschland in der Berichtsprüfung zum 23.—26. Staatenbericht. Die Dokumente zum aktuellen Berichtsverfahren finden Sie auf dieser Seite.

Zum Seitenanfang springen