Am 5. Dezember hat die deutsche Bundesregierung fristgerecht einen Follow-up Bericht beim Ausschuss eingereicht. Sie entspricht damit der Aufforderung in den Abschließenden Bemerkungen (Ziffer 57), den Ausschuss darüber zu informieren, welche Maßnahmen ergriffen wurden zur Umsetzung der Empfehlungen in Bezug auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (Ziffern 14 a), b) und c)) und die Diskriminierung von Nicht-Staatsbürgern (Ziffer 38 b) und c)).
Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde vom Ausschuss aufgefordert, einen eigenen Bericht zum Follow-up dieser Empfehlungen einzureichen. Die Eingabe erfolgte im Januar 2025.