Publikationen
Analyse/Studie

Kontaktmöglichkeiten zwischen Kindern und inhaftierten Eltern

Eine Befragung zur Praxis im Strafvollzug

Jedes Kind hat gemäß Artikel 9 der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf unmittelbaren Kontakt zu seinen Eltern, insofern dieser Kontakt nicht dem Kindeswohl widerspricht. Doch wie steht es um den Kontakt, wenn Eltern inhaftiert sind? Das Institut hat in einer Online-Umfrage bundesweit Justizvollzugsanstalten zur praktischen Umsetzung der Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten befragt. Die Analyse fasst die Ergebnisse der Befragung zusammen. Die Online-Befragung wurde an insgesamt 164 Justizvollzugsanstalten versandt. 104 Anstalten haben an der Befragung mitgewirkt – was einer erfreulich hohen Beteiligung entspricht.

Die Umfrage zeigt, dass einige Justizvollzugsanstalten (JVA) sich mittlerweile auf den Besuch von Kindern einstellen und dafür entsprechende Vorkehrungen treffen beziehungsweise Angebote geschaffen haben. Jedoch sind diese Angebote nicht flächendeckend für alle betroffenen Kinder verfügbar.

Themen: Kinderrechte
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 4,30 MB)
URN: urn:nbn:de:0168-ssoar-93835-2
Seiten: 60
Erschienen: 02/2024

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