Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK; Konvention) enthält die staatliche Verpflichtung, eine inklusive, umfassende und transparente Partizipation von Menschen mit Behinderungen umzusetzen und zu fördern (Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 29 UN-BRK). Diese Verpflichtung erstreckt sich über alle politischen Ebenen – von der Bundesebene bis zur kommunalen oder bezirklichen Ebene müssen Strukturen geschaffen werden, die es Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen ermöglichen, sich zu beteiligen.