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Handreichung

Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen über die Bezirksbeiräte in Berlin

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK; Konvention) enthält die staatliche Verpflichtung, eine inklusive, umfassende und transparente Partizipation von Menschen mit Behinderungen umzusetzen und zu fördern (Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 29 UN-BRK). Diese Verpflichtung erstreckt sich über alle politischen Ebenen – von der Bundesebene bis zur kommunalen oder bezirklichen Ebene müssen Strukturen geschaffen werden, die es Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen ermöglichen, sich zu beteiligen.

Nicht gedruckt erhältlich

Themen: Rechte von Menschen mit Behinderungen
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 174 KB)
Seiten: 6
Erschienen: 08/2022

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