Am 20. Januar 2021 wurde der „Berliner Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-BRK 2020-2025“ vom Berliner Senat beschlossen und danach dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme vorgelegt. Damit gibt es in Berlin zum ersten Mal einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Plan stellt in 13 Handlungsfeldern (darunter etwa „Arbeit und Beschäftigung“ und „Mobilität“) Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen im Land Berlin vor.
Diese Stellungnahme zielt darauf ab, den Berliner Aktionsplan kritisch zu würdigen. Eine umfassende inhaltliche Bewertung der Maßnahmen kann dabei nicht vorgenommen werden. Auf ausgewählte Bereiche geht die Stellungnahme exemplarisch ein.