Um die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in der kommenden Legislaturperiode mit Nachdruck voranzubringen, sollten die aufgeführten Empfehlungen mittels konkreter, im Koalitionsvertrag verankerter Vorhaben Berücksichtigung finden. Damit käme ein klares Bekenntnis zur UN-Behindertenrechtskonvention und den darin verbrieften Rechten von Menschen mit Behinderungen zum Ausdruck.