Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist der Einladung gefolgt, zum Gesetzentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen „Gesetz zur unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte oder zum unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte“ Stellung zu beziehen.
Sie lobt darin gesetzliche Grundlage für das vorgesehene Amt, sieht Nachbesserungsbedarf bei dessen Aufgabenbeschreibung und mahnt das fehlende Beteiligungskonzept an.