Gesetzentwurf für Kinderbeauftragte*n stärkt Kinderrechte in NRW
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Meldung
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat zum Gesetzentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW) „Gesetz zur unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte oder zum unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte“ Stellung bezogen.
Gesetzentwurf ist wichtiger Schritt für Kinderrechte in NRW
In ihrer Stellungnahme begrüßt die Monitoring-Stelle die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Amt einer*eines unabhängigen Kinderbeauftragten. Dies ist eine wichtige Fortsetzung des 2022 in Kraft getretenen Landeskinderschutzgesetzes und zeigt das langfristige Ziel, Kinderrechte in NRW umfassend umzusetzen.
„Mit dem Entwurf zeigt die Landesregierung, dass sie die Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention und den Anspruch, Kindern und Jugendlichen in NRW Zugang zu ihren Rechten zu verschaffen, ernst nimmt“, so Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention.
Empfohlene Nachbesserungen
Besonders kritisch sieht die Monitoring-Stelle das Fehlen eines Beteiligungskonzeptes für das Amt der*des unabhängigen Beauftragten. „Eine unabhängige Interessensvertretung für Kinder und Jugendliche in der Landesregierung ist auf die Zusammenarbeit mit den Kinder- und Jugendvertretungen in NRW angewiesen“, so Kittel. Ein Beteiligungskonzept muss daher fester Bestandteil des Gesetzentwurfes sowie der finanziellen und personellen Ausstattung eines Amtes einer*eines Beauftragten für Kinderrechte sein. Ziel sollte es sogar sein, solch ein Konzept gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen zu entwickeln.
Sie fordert zudem, dass das Amt eine selbstständige Organisationseinheit außerhalb der Abteilungsstruktur im für sie zuständigen Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration darstellt und weisungsungebunden sein sollte. Außerdem sollte die Zusammenarbeit aller Ressorts mit dem neuen Amt nicht, wie im Gesetzentwurf enthalten „im Rahmen ihrer Möglichkeiten” erfolgen, sondern deutlich verbindlicher geregelt werden.
Die Monitoring-Stelle empfiehlt außerdem, den Titel des Amts zu konkretisieren und auf „unabhängige*r Beauftragte für Kinderrechte“ zu ändern, da die Kinderrechte stets die drei unteilbaren Dimensionen von Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechten umfassen – der Kinderschutz also so oder so Teil der Kinderrechte ist.
Kinderrechte-Monitoring auf Länderebene sichert langfristigen Erfolg
Im Begründungstext des Gesetzentwurfs heißt es abschließend, dass ein Kinderrechte-Monitoring auf Länderebene geplant sei. Dies hebt die Monitoring-Stelle besonders positiv hervor. So kann die Umsetzung der Kinderrechte in NRW kontinuierlich begleitet und überprüft werden.
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