Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte beschreibt in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 24 die Pflichten der Vertragsstaaten im Kontext unternehmerischen Handelns. Die Allgemeine Bemerkung bietet eine Orientierung, wie Vertragsstaaten wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte im Inland und grenzüberschreitend (extraterritorial) achten, schützen und gewährleisten können. Sie ist daher relevant für den Umsetzungsprozess des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) in Deutschland.Die Publikation fasst die Allgemeine Bemerkung Nr. 24 zusammen und verweist am Ende auf ausgewählte Themen des deutschen NAP.