Das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt ist seit 2013 in Kraft. Jeder Staat kann entscheiden, ob er dieses zusätzliche Protokoll ratifizieren möchte. Derzeit haben 24 Staaten das Fakultativprotokoll ratifiziert und damit das Individualbeschwerdeverfahren akzeptiert.
Vor dem Hintergrund der bisher ergangenen Auffassungen („views“) des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte erläutert die Publikation die Arbeitsweise des Ausschusses im Individualbeschwerdeverfahren und stellt ausgewählte Aspekte der bisherigen Praxis vor. Sie stellt damit Informationen und Argumente bereit für die deutsche Debatte über die Ratifikation dieses zusätzlichen Rechtsinstruments.