Die Istanbul-Konvention und die Europaratskonvention gegen Menschenhandel sehen umfangreiche Verpflichtungen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Menschenhandel sowie zur Unterstützung und zum Schutz der Betroffenen vor. Diese haben Bund und Länder durch Gesetze und Aktionspläne sowie durch die Finanzierung des Unterstützungssystems teilweise umgesetzt. Es kann jedoch keine genaue Aussage darüber getroffen werden, wie weit der Umsetzungsstand in Deutschland tatsächlich vorangeschritten ist. Insbesondere gibt es bisher keine systematische Datenerfassung, die an den Verpflichtungen aus den Konventionen ausgerichtet ist. Vor diesem Hintergrund wurde das Deutsche Institut für Menschenrechte vom Bundesministerium für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend (BMFSFJ) damit beauftragt, ein Konzept für eine bundesweite Berichterstattungsstelle zu geschlechtsspezifischer Gewalt und Menschenhandel zu entwickeln, die eine unabhängige, kontinuierliche und langfristige Beobachtung, Begleitung und Bewertung der Umsetzung der Istanbul-Konvention der Europaratskonvention gegen Menschenhandel gewährleistet.
Kurzbeschreibung des Projekts
Im Rahmen des Projekts wurde ein Konzept für eine vierjährige Aufbau- und Implementierungsphase der Berichterstattungstelle zu geschlechtsspezifischer Gewalt und Menschenhandel erarbeitet. Darin wurden das Mandat und die Aufgaben der Stelle beschrieben, Arbeitsformate und Strukturen entwickelt sowie prioritäre Arbeitsschwerpunkte identifiziert.
Hierfür waren folgende Arbeitsschritte vorgesehen:
- Entwicklung eines Konzepts für ein indikatorenbasiertes Monitoring von geschlechtsspezifischer Gewalt und Menschenhandel und Erstellung von Indikatoren zu ausgewählten Schwerpunktthemen
- Erstellung eines Datenberichts zu geschlechtsspezifischer Gewalt und Menschenhandel, Identifizierung von Datenlücken und Planung eigener zukünftiger Erhebungen
- Ermittlung des Gehalts der Normen aus den beiden Konventionen in Bezug auf systematisch identifizierte Schwerpunkte sowie ihres Umsetzungsstands
- Sammlung und Auswertung von Rechtsprechung zu Gewalt gegen Frauen und Menschenhandel
- Entwicklung eines Konzepts für die Sammlung und Verbreitung von Rechtsprechung zu Gewalt gegen Frauen und Menschenhandel
- Befragungen von zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, Verwaltung und Wissenschaft zu ihren Erwartungen und Wünschen an eine bundesweite Berichterstattungsstelle und zu möglichen Kooperations- und Beteiligungsformaten
Beteiligte Personen/Projektmitarbeiter*innen
Nele Allenberg, Lena Franke, Bettina Krestel, Silvia Schürmann-Ebenfeld
Förderzeitraum
Januar 2020 – Mai 2021