Ziel des Projektes war es, die effektive und konsequente Strafverfolgung rassistischer Taten und einen angemessen sensiblen Umgang mit den Opfern in entsprechenden Strafverfahren zu fördern. Zielgruppen waren vor allem Richter*innen und Staatsanwält*innen. Methodisch und inhaltlich sollten Fortbildungsformate entwickelt und erprobt werden, die langfristig in den Bundesländern angeboten werden können. Damit diese Fortbildungen jederzeit durchführbar sind und Nachhaltigkeit gewährleistet ist, sollte das verwendete Hintergrundmaterial zur freien Verfügung gestellt und zudem ein Referent*innenpool eingerichtet werden.
Kurzbeschreibung des Projekts
Das Deutsche Institut für Menschenrechte führte in den Jahren 2017 und 2018 das Projekt „Rassismus und Menschenrechte – Stärkung der Strafjustiz“ durch. Kooperationspartner und Förderer war das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Als Partnerländer waren Bayern, Niedersachsen, Berlin und Brandenburg beteiligt. Es liegt nach Projektabschluss in der Verantwortung der jeweiligen Bundesländer und Justizbildungsstätten, rassismussensibilisierende Fortbildungen für Richter*innen und Staatsanwält*innen punktuell anzubieten, nachhaltig zu implementieren oder davon abzusehen.
Ergebnisse und Aktivitäten
Der Schwerpunkt des Projektes lag in der Entwicklung und Erprobung verschiedener, an den Berufsalltag der Justizpraktiker*innen angepasster Fortbildungsformate. Ein Effekt sollte dabei auch darin bestehen, für das Thema Rassismus und dessen Relevanz für die Strafjustiz als solches mehr Aufmerksamkeit zu generieren. Die Fortbildungen wurden in den Partnerländern sowie in der Deutschen Richterakademie im Rahmen des Projekts einmalig erprobt; die entwickelten Fortbildungsmaterialien wurden Ende 2018 allen Ländern sowie der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Zudem hat das Projekt einen Pool von Referent*innen aus der Justizpraxis und aus dem Bereich Diversity-Training aufgebaut, die den Ländern für eigene Fortbildungen längerfristig vermittelt werden könnten. Die rassismussensiblisierenden Maßnahmen wurden nach Abschluss des Projekts nicht strukturell verankert.
Beteiligte Personen/Projektmitarbeiter*innen
Petra Follmar-Otto (Projektleiterin), Chandra-Milena Danielzik (Projektkoordinatorin), Beatrice Cobbinah (Projektmitarbeiterin)
Ergebnisse/Publikationen
Rassismus und Menschenrechte − Materialien für die Fortbildung in der Strafjustiz
Die Materialsammlung veranschaulicht die Ergebnisse und Erfahrungen des Projekts. Sie soll Referent*innen und Multiplikator*innen bei der Konzeption und Umsetzung eigener – an die Bedarfe der Teilnehmenden angepasster – Qualifizierungs- und Sensibilisierungsangebote für die Strafjustiz unterstützen. Von dem Material profitieren damit sowohl Referent*innen aus der Justizpraxis als auch Diversity- und Anti-Bias-Trainer*innen.
Rassistische Straftaten erkennen und verhandeln − Ein Reader für die Strafjustiz
Der Reader richtet sich an die Teilnehmenden der im Projekt konzipierten Fortbildungsveranstaltungen und an alle weiteren Interessierten. Er stellt Hintergrundbeiträge zu einzelnen Aspekten der Fortbildungsinhalte sowie konkrete Handlungsanregungen für den Berufsalltag zur Verfügung.
Förderzeitraum
Januar 2017 – Dezember 2018