Der deutsche Nationale Aktionsplan zu Wirtschaft und Menschenrechte wird ambitioniert umgesetzt und fortentwickelt. Seit Dezember 2016 hat die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), um die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte von 2011 umzusetzen. Das Projekt begleitet diese Umsetzung und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) seit 2017 gefördert. Das Deutsche Institut für Menschenrechte macht politikberatende Forschung zu NAP-relevanten Themen und unterstützt das BMAS und seine Gremien bei der Umsetzung des NAPs. Eines dieser Gremien ist die Arbeitsgruppe Wirtschaft und Menschenrechte, in der sich Zivilgesellschaft, Unternehmen und Vertreter*innen der Bundesregierung regelmäßig austauschen. Michael Windfuhr, stellvertretender Direktor des Instituts, ist ihr Vorsitzender.
Kurzbeschreibung des Projekts
Transnationale Unternehmen haben im Laufe der Globalisierung stetig an Macht und Einfluss gewonnen. Sie nutzen komplexe Liefer- und Wertschöpfungsketten, manche haben rein profitorientierte Geschäftsmodelle, andere handeln ohne Bewusstsein menschenrechtlicher Gefährdungen. Insgesamt ist so das Risiko gestiegen, dass Unternehmen Menschenrechte verletzen. Staaten ihrerseits ergreifen oft keine ausreichenden Gegenmaßnahmen, da sie miteinander um günstige Standortbedingungen wetteifern. Wirtschaftsaktivitäten können so auf unterschiedliche Weise mit Menschenrechten in Konflikt geraten – so zahlen Unternehmen, die in Entwicklungs- und Schwellenländern produzieren lassen, häufig keine existenzsichernden Löhne oder vernachlässigen den Arbeitsschutz. Das passiert häufig auch im Inland, wenn Unternehmen Arbeitsmigrant*innen über Subunternehmen beschäftigen – wie in Teilen der Nahrungsmittelproduktion und -verarbeitung.
Das Projekt setzt an dieser Problematik an und unterstützt die Stakeholder aus Staat und Gesellschaft dabei, die von der Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte gesteckten Ziele umzusetzen. Gleichzeitig engagiert es sich für die Weiterentwicklung von verbindlichen Vorgaben im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte auf der europäischen und internationalen Ebene.
Zielgruppen
Die Ergebnisse des Projektes fließen in den Dialog zwischen den verschiedenen Stakeholdern des deutschen Nationalen Aktionsplans ein. Gleichzeitig werden sie in den Netzwerken der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen in Europa (ENNHRI) und weltweit GANHRI) genutzt − denn diese können auch im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte zentrale Motoren, Moderatoren und Mahner sein.
Beteiligte Personen/Projektmitarbeiter*innen
Lissa Bettzieche, Sara Phung, Deniz Utlu
Förderzeitraum
2017 bis 2020