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CRPD - Abschließende Bemerkungen zum kombinierten zweiten und dritten periodischen Bericht Deutschlands

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat am 3. Oktober 2023 die Abschließenden Bemerkungen zur kombinierten zweiten und dritten Staatenprüfung Deutschland verabschiedet. Der Ausschuss beurteilt darin den Stand der Umsetzung der Konvention in Deutschland und spricht Empfehlungen aus, wie Deutschland die UN-BRK in den nächsten Jahren umsetzen sollte.

Hinweis zur Übersetzung:
Der in der UN-BRK zentrale Begriff der „Accessibility“ sollte nach der allgemeinen menschenrechtlichen Begriffs-Systematik und dem etablierten völkerrechtlichen Sprachgebrauch korrekterweise mit „Zugänglichkeit“ (oder alternativ etwas erweitert mit „barrierefreie Zugänglichkeit“) übersetzt werden, da das menschenrechtliche Verständnis von Accessibility neben der physischen und informationellen Zugänglichkeit und Nutzbarkeit noch weitere Elemente von Diskriminierung und Ausgrenzung umfasst, etwa ökonomische Ausgrenzungsmechanismen oder Stigmatisierungen, die über den in Deutschland geläufigen Begriff der Barrierefreiheit hinausgehen. Die Monitoring-Stelle plädiert daher für die weitere Verwendung des Begriffs „Zugänglichkeit“, sieht aber von einer eigenen Übersetzung, die dem Rechnung tragen würde, ab.

Eine Version in Leichter Sprache ist derzeit in Arbeit.

Nicht gedruckt erhältlich

Themen: Rechte von Menschen mit Behinderungen
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 276 KB)
Seiten: 20
Erschienen: 10/2024

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