Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat am 13. Mai 2015 die finale Fassung seiner Abschließenden Bemerkungen zu Deutschland verabschiedet. Dieses Abschlussdokument deckt Probleme auf, benennt Kritikpunkte und formuliert Empfehlungen an Deutschland. Obwohl die Abschließenden Bemerkungen rechtlich unverbindlich sind, setzen sie im verbindlichen Rahmen der UN-BRK inhaltliche Akzente für die weitere Umsetzung der Konvention.