Publikationen
Stellungnahme

Bericht über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland

Wie gut hält sich Deutschland an die UN-Behinderten-Rechts-Konvention?

Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention

ist ein Vertrag von den Vereinten Nationen.

Die Vereinten Nationen haben beschlossen:

Kein Mensch darf wegen seiner Behinderung

schlechter behandelt werden als andere Menschen.

 

Die Monitoring-Stelle UN-Behinderten-Rechts-Konvention hat festgestellt:

In vielen Bereichen hält sich Deutschland

zu wenig an die Regeln aus der

UN-Behinderten-Rechts-Konvention.

 

Die Monitoring-Stelle hat darüber

einen Bericht geschrieben.

Den Bericht gibt sie dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Über den Bericht geht es in diesem Text.

Nicht gedruckt erhältlich

Themen: Kinderrechte, Menschenrechte von Frauen, Rechte von Menschen mit Behinderungen, Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 3,84 MB)
URN: urn:nbn:de:101:1-2023082310010644519817
Seiten: 66
Erschienen: 08/2023

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