Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention
ist ein Vertrag von den Vereinten Nationen.
Die Vereinten Nationen haben beschlossen:
Kein Mensch darf wegen seiner Behinderung
schlechter behandelt werden als andere Menschen.
Die Monitoring-Stelle UN-Behinderten-Rechts-Konvention hat festgestellt:
In vielen Bereichen hält sich Deutschland
zu wenig an die Regeln aus der
UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Die Monitoring-Stelle hat darüber
einen Bericht geschrieben.
Den Bericht gibt sie dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Über den Bericht geht es in diesem Text.