Am 9. Dezember 2021 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte seinen sechsten Bericht an den Bundestag über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vorgestellt. Gemäß dem Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) legt das Institut dem Deutschen Bundestag einen solchen Bericht seit 2016 jährlich vor.
Der sechste Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021. Er wurde anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte, dem 10. Dezember, veröffentlicht. Das Gesetz sieht vor, dass der Bundestag zum Bericht des Instituts Stellung nehmen soll.
Die Themen
In seinem sechsten Erscheinungsjahr fokussiert der Bericht auf sieben Themen, die im Berichtszeitraum (Juli 2020 bis Juli 2021) von hoher menschenrechtlicher Relevanz waren. Der Berichtszeitraum war, wie im Vorjahr, stark durch die Corona-Pandemie geprägt. Er greift einige der zentralen menschenrechtlichen Herausforderungen bei der Pandemie-Belämpfung auf, beispielsweise die Frage der Triage, die Situation von Kindern und Jugendlichen sowie Fragen der globalen Impfgerechtigkeit.
Darüber hinaus befasst sich der Bericht mit Themen, deren menschenrechtliche Brisanz nicht neu ist, sich aber teilweise in Corona-Zeiten noch verschärft hat. Das betrifft den Umgang mit Rassismus und Rechtsextremismus in Deutschland, die Situation von Menschen, die eine rechtliche Betreuung haben, den Familiennachzug zu Geflüchteten und die Frage der menschenrechtlichen Sorgfalt in Lieferketten.
Die Datenerhebung
Die Darstellung der Menschenrechtssituation beruht auf verschiedenen Datenquellen. Das Institut hat öffentlich verfügbare Statistiken, Dokumente und Studien, darunter auch Drucksachen des Deutschen Bundestags, sowie Medienberichte ausgewertet. Bei den Bewertungen und Empfehlungen baut der Bericht auf umfassende Studien des Deutschen Instituts für Menschenrechte auf.