Beteiligungsrechte: Monitoring-Stelle fordert Engagement der Hessischen Landesregierung
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Meldung
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat im Rahmen des Monitorings der Kinder- und Jugendrechte in Hessen von 2023 bis 2024 ihren zweiten Bericht veröffentlicht. Der Bericht, den sie im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration erstellt hat, analysiert die bisherigen Voraussetzungen und die konkrete Umsetzung der Beteiligungsrechte in Hessen, insbesondere in den Bereichen Bildung und Politik.
Insgesamt legt der Bericht der Monitoring-Stelle nahe, dass dringender Handlungsbedarf besteht, um die Beteiligungsrechte der Kinder und Jugendlichen in Hessen umzusetzen. Die Monitoring-Stelle fordert daher ein konsequentes Engagement der neuen Landesregierung in Hessen zur Förderung der Beteiligungsformate und -gremien von jungen Menschen, vor allem durch Maßnahmen wie Beratung, finanzielle Unterstützung, Informationsmaterial und Kinderrechtsbildung.
Das Recht auf Beteiligung ist in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention verankert und bedeutet, dass die Meinung von Kindern und Jugendlichen angemessen und entsprechend ihres Alters und ihrer Reife berücksichtigt werden muss.
Positive Entwicklungen, aber auch Defizite
Die Monitoring-Stelle begrüßt in dem Bericht die Verankerung der Beteiligungsrechte in der hessischen Landesverfassung im Jahr 2018 und die Einrichtung eines Amts der*des Landesbeauftragten für die Beteiligung und Förderung von Kindern und Jugendlichen in Hessen im Jahr 2024. Beides kann die Strukturen der Selbstorganisation und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Hessen stärken.
Dennoch zeigt der Bericht auch erhebliche Defizite auf, insbesondere im Bildungsbereich: Nur etwa 22,9 Prozent der befragten Kommunen verfügen über aktive Schüler*innenvertretungen, obwohl diese nach dem Hessischen Schulgesetz verpflichtend sind. Besonders ländliche Regionen und kleine Kommunen schneiden hier schlecht ab, was auf eine ungleiche Verteilung der Beteiligungsmöglichkeiten hinweist.
Im politischen Bereich existieren in Hessen zwar viele Beteiligungsformate wie Jugendparlamente und -beiräte, jedoch empfinden viele Kinder und Jugendlichen ihre Beteiligungs- und Einflussmöglichkeiten als unzureichend. Die Befragung von Kindern und Jugendlichen zeigte auf, dass ihre tatsächliche Beteiligung oft vom Engagement und Wissensstand der erwachsenen Entscheidungsträger*innen abhängt, was zu einer unzureichenden Umsetzung der Beteiligungsrechte führt. Um eine Kultur der Beteiligung im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention zu etablieren, müssen die Meinungen von jungen Menschen als Rechteinhaber*innen in den Mittelpunkt von kinderrechtlich relevanten Entscheidungsprozessen gestellt werden, unterstreicht die Monitoring-Stelle.
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention führt das Landesmonitoring in Hessen in drei Bereichen durch: Bekanntmachung, Beteiligung und Bildungsgerechtigkeit.
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