Monitoring von Kinder- und Jugendrechten bedeutet, die Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland zu beobachten und zu bewerten („to monitor“ (engl.) = überwachen, kontrollieren). Diese Information beschreibt die Grundlagen eines kinderrechtlichen Monitorings, erläutert unterschiedliche Formen von Monitoring und geht insbesondere auf das unabhängige Monitoring ein.
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