Es ist Aufgabe der Bundesregierung, die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in und durch Deutschland sicherzustellen und gegenüber dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes Fort- und Rückschritte darzulegen. Bislang ist es kaum möglich, statistisch fundierte Aussagen über die Umsetzung der Rechte von Kindern in Deutschland zu treffen, da kinderrechtliche Indikatoren fehlen, die bestimmen, welche Informationen fehlen und welche Daten erhoben werden müssten. Die vorliegende Publikation überträgt die Vorgaben des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte zur Entwicklung von Menschenrechts-Indikatoren auf die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und ihren normativen Gehalt.