Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat im Verbund mit anderen europäischen Nationalen Menschenrechtsinstitutionen am 16. August 2011 eine Stellungnahme beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht. In dem vor dem Straßburger Gerichtshof anhängigen Fall (Gauer und andere ./. Frankreich; Aktenzeichen: 61521/08) klagen fünf erwachsene Frauen mit geistiger Behinderung gegen den französischen Staat, weil ihnen in Frankreich ihre Fruchtbarkeit ohne ihre freiwillige Zustimmung genommen worden ist. Für Deutschland ist das Verfahren von Bedeutung, weil das deutsche Recht die Sterilisation behinderter erwachsener Frauen und Männer – wenn auch nur in engen Grenzen – ohne die freie und informierte Zustimmung der betroffenen Person zulässt.