Die Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen und die Monitoring-Stelle zur UN-Behinderten- rechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte luden zu einer gemeinsamen Fachkonferenz, um anhand einer Auswahl übergreifender Themen mit hochrangigen Entscheidungsträgern auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene sowie Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft darüber zu diskutieren, wie es mit der Umsetzung der UN-Behinderten- rechtskonvention in Deutschland weiter gehen soll und welche Auswirkungen die Prüfung des deutschen Staatenberichts vor dem UN-Fachausschuss auf Rechtsprechung, Gesetzgebung und Politik hat.