Das Deutsche Institut für Menschenrechte spricht sich für eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) noch in dieser Legislaturperiode aus. „Eine Reform ist dringend geboten, um den Vorgaben internationaler Menschenrechtsverträge gerecht zu werden und allen Menschen in allen Lebensbereichen den Schutz vor Diskriminierung und die Durchsetzung ihres Rechts auf Gleichbehandlung zu sichern“, erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Instituts, anlässlich der Veröffentlichung der Publikation „Das Antidiskriminierungsrecht in der Kritik internationaler Menschenrechtsgremien“. Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, das AGG zu evaluieren, Schutzlücken zu schließen, den Rechtsschutz zu verbessern und den Anwendungsbereich auszuweiten.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz steht seit seinem Inkrafttreten 2006 wiederholt in der Kritik, auch in der Kritik internationaler Menschenrechtsgremien. Mehrere UN-Fachausschüsse haben Deutschland in den vergangenen Staatenprüfverfahren Empfehlungen zur Reform des Gesetzes ausgesprochen. Zuletzt empfahl beispielsweise der UN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung, den Reformprozess zu beschleunigen und sicherzustellen, dass das Gesetz vollständig mit den UN-Menschenrechtsverträgen übereinstimmt.
Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen empfiehlt ebenfalls, das AGG zu ändern, um den Schutz vor Diskriminierung in allen Lebensbereichen zu gewährleisten. Sowohl staatliche als auch private Stellen sollten zum Schutz vor Diskriminierung verpflichtet werden.
Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau und der UN-Menschenrechtsausschuss haben außerdem die Ausnahmetatbestände zur Vermietung von Wohnraum und die sogenannte Kirchenklausel kritisiert. Sie empfehlen Deutschland zudem eine Verlängerung der Frist, innerhalb der Betroffene von Diskriminierung ihre Ansprüche geltend machen können.
Mehrere Ausschüsse empfehlen die Einführung eines Verbandsklagerechts, den flächendeckenden Aufbau zugänglicher nichtstaatlicher Antidiskriminierungsstellen und eine Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Das AGG ist das einheitliche zentrale Regelungswerk in Deutschland zur Umsetzung von vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien. Aufgrund diverser Mängel und Schutzlücken gab es in den vergangenen Jahren von verschiedenen Akteuren aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft umfassende Forderungen nach einer Reform des Gesetzes. Wie auch diese appelliert das Deutsche Institut für Menschenrechte an die Bundesregierung, zügig ihr Vorhaben aus dem Koalititonsvertrag umzusetzen.
With this report the German Institute for Human Rights provides a written contribution in the context of the follow-up procedure of CERD concluding observations (COBs) on Germany by the Committee on the Elimination of Racial Discrimination during its 115th…
Case of Basu v. Germany (Application no. 215/19). Judgment date: 18 October 2022
On 18 October 2022, the European Court of Human Rights decided the case of Basu v. Germany and found that the applicant’s rights to privacy and non-discrimination had been…
Der Kampf gegen Rassismus in seinen verschiedenen Erscheinungsformen ist ein Kernanliegen der Menschenrechte. Dazu verpflichten das Grundgesetz sowie europäische und Internationale Menschenrechtsverträge wie die EMRK und das ICERD.
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