Berlin. Der Deutsche Bundestag hat am 31. Januar 2025 das lang erwartete Gewalthilfegesetz verabschiedet – ein historischer Durchbruch für den Schutz und die Unterstützung von Gewaltbetroffenen in Deutschland. Nun liegt es am Bundesrat, am 14. Februar 2025 diesen Meilenstein mit seiner Zustimmung zu vollenden. Ein positives Votum ist dringend erforderlich, um den längst überfälligen Schutz für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen endlich bundesweit zu gewährleisten.
„Das Gesetz sieht erstmals bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für Frauenhäuser vor und garantiert deren nachhaltige Finanzierung. Von besonderer Bedeutung ist der nun verankerte Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Frauen und Mädchen. Er ist eine fundamentale Verbesserung der bisherigen Situation“, sagt Müşerref Tanrıverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Wie dringlich eine solche gesetzliche Regelung ist, zeigen die Zahlen des „Monitor Gewalt gegen Frauen“, den die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt im Dezember 2024 veröffentlicht hat: 2023 wurden jeden Tag durchschnittlich 728 Frauen und Mädchen Opfer körperlicher Gewalt, weitere 394 erlitten psychische Gewalt. Die Mehrheit der Opfer kannte die Täter aus dem sozialen Umfeld – ein Umstand, der die Bedeutung sicherer Zufluchtsorte zusätzlich unterstreicht.
Doch genau hier offenbart sich eine dramatische Versorgungslücke. Die vorhandenen Schutzeinrichtungen können den Bedarf bei Weitem nicht decken: Kein Bundesland erreicht derzeit die nach der Istanbul-Konvention empfohlene Zahl von 2,54 Betten pro 10.000 Einwohner*innen. 2022 fehlten mehr als 13.000 Betten. An 277 Tagen waren die Schutzeinrichtungen komplett belegt, etwa 15.000 Frauen und Mädchen konnten nicht aufgenommen werden. Die wenigen Hilfseinrichtungen, die es gibt, sind zudem nicht ausreichend oder nur zeitlich begrenzt finanziert.
„Gewaltbetroffene Frauen und Mädchen haben ein Menschenrecht auf Zugang zu Schutz und Beratung. Die Zugangshindernisse zu beseitigen und den Mangel an Beratungs- und Schutzeinrichtungen zu überwinden, ist dringend geboten. Denn geschlechtsspezifische Gewalt verhindert die volle Gleichberechtigung von Frauen“, so Tanrıverdi weiter. „Wir erwarten von den Bundesländern, dass sie ihrer menschenrechtlichen Verantwortung gerecht werden und dem Gewalthilfegesetz zustimmen.“ Eine Ablehnung des Gesetzes hätte zur Folge, dass Tausende schutzbedürftige Frauen und Mädchen weiterhin ohne ausreichende Unterstützung blieben.
Monitor Gewalt gegen Frauen
Am 3. Dezember 2024 veröffentlichte die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte den „Monitor Gewalt gegen Frauen“. Er basiert auf einer umfassenden Datenanalyse: Die Berichterstattungsstelle analysierte erstmals Erhebungen aus allen 16 Bundesländern und bewertete Polizeistatistiken sowie Daten von Bundesministerien, Behörden und Fachverbänden. Die Untersuchung umfasst ein breites Themenspektrum – von Präventionsmaßnahmen über Schutz- und Beratungsangebote bis hin zu Gewaltschutzmaßnahmen und digitaler Gewalt. Dabei nimmt der Bericht auch besonders vulnerable Gruppen wie geflüchtete Frauen und Frauen mit Behinderungen in den Blick. Weitere zentrale Themen sind Femizide, das Umgangs- und Sorgerecht sowie Asyl und Migration.
This summary report presents a brief overview on the development of gender-based violence in Germany since January 1, 2020, and on the federal and state governments’ efforts to meet their obligations under human rights and European law in this area.
Der Bericht beschreibt umfassend, wie sich das Phänomen geschlechtsspezifische Gewalt in Deutschland seit dem 1. Januar 2020 entwickelt hat und welche Anstrengungen Bund und Länder unternommen haben, um ihren menschen- und europarechtlichen Verpflichtungen in…
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