Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Pakt) verpflichtet Staaten, einen diskriminierungsfreien Zugang zu WSK-Rechten zu gewährleisten. Seit 2023 sind in Deutschland Individualbeschwerden beim WSK-Ausschuss der Vereinten Nationen möglich. Die Information gibt Betroffenen, Zivilgesellschaft und Anwaltschaft einen Überblick über das Verfahren und dessen Wirkweise.
Eine Version in Leichter Sprache erscheint im September 2023.