Gemäß Artikel 7 der Konvention ist es die Aufgabe des Ausschusses, Besuche an Orten zu organisieren, „an denen Personen durch eine öffentliche Behörde die Freiheit entzogen ist“ (Artikel 2). Dazu gehören zum Beispiel Gefängnisse, Jugendhaftanstalten, Polizeireviere, Abschiebehafteinrichtungen und psychiatrische Kliniken. Das CPT prüft die Behandlung von Personen in diesen Einrichtungen, um erforderlichenfalls ihren Schutz vor Folter oder unmenschlicher Behandlung zu verstärken. Die Besuche werden von Ausschuss-Mitgliedern durchgeführt, die die notwendigen Fachkenntnisse für die Begutachtungen besitzen, wie Jurist*innen, Ärzt*innen oder Fachleute aus dem Gefängnis- und Polizeiwesen.
Die Konvention räumt dem Ausschuss bei der Durchführung seiner Besuche umfassende Befugnisse ein. Er hat uneingeschränkten Zugang zu jedem Ort, an dem Personen die Freiheit entzogen ist, einschließlich des Rechts, sich innerhalb dieser Orte frei zu bewegen. Die Expert*innen haben bei den Inspektionen das Recht, vertraulich mit Inhaftierten und anderen Personen ihrer Wahl zu sprechen. Neben den regelmäßigen Staatenbesuchen kann der Ausschuss in dringenden Fällen Ad-hoc- und Follow-up Besuche durchführen.
Regelmäßige Besuche werden ein Jahr im Voraus ohne Angabe bestimmter Daten auf der Website des CPT angekündigt. Ad-hoc-Besuche werden öffentlich nicht angekündigt. Die Behörden des betreffenden Staates werden einige Tage oder Wochen vor Beginn des Besuchs über das genaue Datum informiert.
Auf der Website des Europarats sowie in der HUDOC CPT Datenbank gibt es eine vollständige Dokumentation der Besuche seit 1990.