Seit 2007 praktiziert der Menschenrechtsrat ein Prüfverfahren, in dem regelmäßig die Menschenrechtssituation in allen 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen begutachtet wird: Universal Periodic Review (UPR, Allgemeines Periodisches Überprüfungsverfahren). Deutschland wurde bislang viermal im Rahmen des UPR-Verfahrens überprüft, zuletzt im November 2023. Der fünfte Überprüfungszyklus startet 2028.