Jedes Kind hat gemäß Artikel 9 der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf unmittelbaren Kontakt zu seinen Eltern, insofern dieser Kontakt nicht dem Kindeswohl widerspricht. Doch wie steht es um den Kontakt, wenn Eltern inhaftiert sind?
Das Institut hat in einer nichtrepräsentativen Online-Umfrage bundesweit Justizvollzugsanstalten zur praktischen Umsetzung der Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten befragt. Die Analyse fasst die Ergebnisse der Befragung zusammen, an der 83 von insgesamt 173 Justizvollzugsanstalten teilgenommen haben.