Schutz von Geflüchteten, Wohnungslosigkeit, Exklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt – das sind drei von insgesamt fünf Themen unseres 9. Menschenrechtsberichts an den Deutschen Bundestag.
COP29 – Klimaschutz an den Menschenrechten ausrichten
Vom 11. bis 22. November 2024 treffen sich die Mitgliedstaaten der UN-Klimarahmenkonvention in Aserbaidschan, um auf der COP29 weitere Schritte gegen den Klimawandel zu verhandeln. Die Staaten müssen dabei berücksichtigen, dass Klimaschutz zugleich Menschenrechtsschutz ist.
Arbeitsausbeutung: Schutz und Unterkunft für Betroffene
Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Betroffene, die der Ausbeutungssituation entkommen, brauchen schnelle Unterstützung und Unterbringung. Deutschland muss angemessene Unterkünfte zur Verfügung stellen, die für alle Betroffenen zugänglich sind.
Anerkennung auch im Alter
In Deutschland sind über 18 Millionen Menschen älter als 65 Jahre. Ältere Menschen werden oft als hilfsbedürftig betrachtet. Sie sind aber keine Fürsorgeobjekte, über die man bestimmen kann. Ein Gespräch über negative Altersbilder, barrierefreie Wohnungen und die Rechte älterer Menschen.
Die Debatte direkt nach dem Sturz des Diktators Assad anzustoßen, zeugt von Empathielosigkeit und offenbart Unkenntnis über die rechtlichen Grundlagen.
Am 10. Dezember 1984 wurde die UN-Antifolterkonvention verabschiedet. Auch Deutschland steht vor zahlreichen Aufgaben zur Umsetzung des Menschenrechtsvertrags.
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Die Bibliothek des Instituts sammelt Literatur zur Menschenrechtssituation in Deutschland sowie zum europäischen und internationalen Menschenrechtsschutz.
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„Menschenrechte gelten für alle Menschen, weil sie Menschen sind. Jederzeit und überall.“
Menschenrechtsbildung
Menschenrechtsbildung ist grundlegend für die Verwirklichung der Menschenrechte. Ihre Ziele sind es, Menschenrechte bekannt zu machen, ihre Umsetzung zu fördern und Menschen darin zu stärken, sich für Menschenrechte einzusetzen.
Monitoring meint die systematische und regelmäßige Beobachtung, ob und wie Menschenrechte verwirklicht werden. Monitoring ist ein wesentlicher Bestandteil der Umsetzungsverpflichtung von Menschenrechtsverträgen.
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