Das Europäische Netzwerk Nationaler Menschenrechtsinstitutionen (ENNHRI) äußert starke Bedenken zum Omnibus I-Vorschlag der Europäischen Kommission vom 26. Februar 2025.
Erhebliche Risiken für Menschenrechtschutz in globalen Lieferketten
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte ursprünglich angekündigt, dass bestehende und künftige Berichtspflichten der EU im Bereich der Nachhaltigkeit in einer Omnibus-Regulierung zusammengefasst werden sollen, um Bürokratie abzubauen. Dieser Ansatz birgt die Gefahr, dass mühsam verabschiedete europäische Rechtsakte wie die Richtlinie zu Lieferketten (CSDDD) neu verhandelt werden müssen.
Der nun präsentierte Gesetzesvorschlag Omnibus I enthält zudem substantielle Einschnitte in bereits verabschiedeten Gesetzen wie der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) oder der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD). Dies droht den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten stark zu beeinträchtigen.
ENNHRI-Statement liefert Empfehlungen an EU-Parlament und Rat
ENNHRI hat die Änderungsvorschläge in einer Stellungnahme analysiert und Empfehlungen an das Europäische Parlament und den Rat für die bevorstehenden Verhandlungen zum Omnibus-Gesetzesvorschlag ausgesprochen:
Risikobasierten Ansatz beibehalten: Die CSDDD sollte den risikobasierten Ansatz zur Sorgfaltspflicht in der gesamten Aktivitätenkette von Unternehmen beibehalten. Dieser Ansatz bildet den Eckpfeiler internationaler Standards für Wirtschaft und Menschenrechte wie die UN-Leitprinzipien oder die OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen. Nur so übernehmen Unternehmen weiterhin Verantwortung für menschenrechtliche Risiken entlang ihrer Lieferketten.
Interessengruppen breit definieren: Der Begriff der „Interessengruppen“, die während der Risikoanalyse einbezogen werden müssen, sollte weiterhin breit definiert sein, insbesondere Nationale Menschenrechtsinstitutionen müssen eingeschlossen bleiben. Ihre Beteiligung muss während des gesamten Sorgfaltspflichtenprozesses eine zentrale Rolle spielen.
Vereinheitlichte zivilrechtliche Haftungsvoraussetzungen wahren: Die vereinheitlichten zivilrechtlichen Haftungsvoraussetzungen aus der CSDDD müssen beibehalten werden. Sie sichern betroffenen Menschen wirksamen Zugang zu Rechtsmitteln in der gesamten EU.
Verlässliche Nachhaltigkeitsinformationen sicherstellen: Unternehmen müssen weiterhin verpflichtet werden, detaillierte und verlässliche Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit bereitzustellen, insbesondere in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt. Der Geltungsbereich der CSRD darf nicht wie im Entwurf geplant eingeschränkt werden und Unternehmen müssen die Möglichkeit erhalten, bei Bedarf aussagekräftige Informationen von anderen Akteuren wie zum Beispiel von Lieferanten, staatlichen Institutionen oder Forschungseinrichtungen anzufordern.
Rechtsstaatlichkeit und Transparenz statt Rückschritt
Der geplante Gesetzesentwurf ist eine potenzielle Schwächung bestehender menschenrechtlicher und umweltbezogener Schutzmechanismen. Mit Blick auf die nächste Phase der Omnibus-Gesetzgebung unterstreicht ENNHRI, dass die EU-Institutionen sicherstellen müssen, das weitere Vorgehen rechtstaatlich und transparent zu gestalten. Dies verlangt, dass alle relevanten Interessengruppen angemessen einbezogen werden und Entscheidungen auf einer soliden Faktengrundlage getroffen werden.
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