Berlin. Die Rechte älterer Menschen sind weltweit nur unzureichend geschützt. Um diese Schutzlücken zu schließen, haben sich zahlreiche Staaten bei den Vereinten Nationen für die Erarbeitung eines rechtsverbindlichen Vertrags zu den Rechten Älterer ausgesprochen. Bei seiner heutigen Sitzung hat der UN-Menschenrechtsrat der Gründung einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe einstimmig zugestimmt. Dies ist der Startschuss für die Formulierung des Vertragstextes. Das Deutsche Institut für Menschenrechte setzt sich seit Langem für eine UN-Konvention für die Rechte Älterer ein und begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich. Es empfiehlt der Bundesregierung, den internationalen Prozess aktiv zu unterstützen.
„Es ist ermutigend, dass sich so viele Staaten in diesen schwierigen geopolitischen Zeiten auf die Erarbeitung eines rechtsverbindlichen Vertrags für die Rechte älterer Menschen verständigt haben. Das zeigt, dass der Schutz der Menschenrechte auch heute noch eine internationale Priorität ist“, sagt Claudia Mahler, Leiterin des Teams Rechte Älterer des Instituts.
Die Bundesregierung hat die UN-Resolution bislang nicht unterstützt. Das Institut empfiehlt ihr jedoch, die Resolution bis zum 18. April zu unterzeichnen und sich aktiv an der Erarbeitung des rechtsverbindlichen Dokuments zu beteiligen. „Die Stärkung der Rechte älterer Menschen ist Deutschland seit jeher ein Anliegen. Dies kann die Bundesregierung nun auch auf UN-Ebene konkret unter Beweis stellen“, so Mahler weiter.
Im vorliegenden Bericht präsentiert die Unabhängige Expertin für den Genuss aller Menschenrechte durch ältere Menschen, Claudia Mahler, einen Überblick über ihre Tätigkeit im Berichtszeitraum und eine thematische Analyse von Gewalt an sowie Missbrauch und…
The Independet Expert Claudia Mahler has written a report in 2023.
Her job is to help to make sure that older people everywhere get their human rights.
The report is about:
• Violence and other bad things that happen to older people.
• What countries…
Die Situation Älterer ist abhängig von ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage, der Familiensituation, dem Bildungsgrad und dem Wohnumfeld. Dementsprechend unterscheiden sich die menschenrechtlichen Gefährdungslagen.
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