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Rechte älterer Menschen effektiv schützen: Information zum OEWG-A Prozess

Auch Verkehrsinfrastruktur muss an die Bedürfnisse älterer Menschen angepasst werden. © iStock.com/monkeybusinessimages

· Meldung

Trotz weltweiter Fortschritte beim Schutz der Menschenrechte werden die Rechte älterer Menschen häufig vernachlässigt und in vielen Bereichen nur unzureichend umgesetzt. Im Jahr 2024 organisierte das Deutsche Institut für Menschenrechte in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vier Fachgespräche zur Stärkung der Rechte älterer Menschen und bereitete die 14. Sitzung der UN Open-ended Working Group on Ageing (OEWG-A) vor und nach.

Die vorliegende Dokumentation fasst die Ergebnisse dieser Fachgespräche zusammen, beleuchtet Herausforderungen und Chancen im internationalen Prozess zur Stärkung der Rechte älterer Menschen und gibt einen Ausblick auf mögliche nächste Schritte.

Partizipation am öffentlichen Leben und an Entscheidungsprozessen

Dazugehören, mitwirken, dabei sein, mitgestalten, entscheiden, mitbestimmen, teilhaben: All das bedeutet Partizipation. Im Fokus des Fachgesprächs im Januar 2024 stand die Partizipation älterer Menschen am öffentlichen Leben und an Entscheidungsprozessen. Dabei wurde deutlich, dass ältere Menschen nach wie vor in ihrer Teilhabe eingeschränkt sind, insbesondere durch strukturelle Barrieren wie unzureichende barrierefreie Zugänge, digitale Hürden und gesellschaftliche Altersbilder, die eine politische und soziale Mitbestimmung erschweren. Die Diskussion zeigte, dass die geringe politische Beteiligung älterer Menschen nicht allein auf fehlendes Interesse oder mangelnde Ressourcen zurückzuführen ist. Vielmehr wirken sich gesellschaftliche Altersdiskriminierung und das Fehlen inklusiver Beteiligungsstrukturen negativ auf die Partizipation aus. Als Lösungsansätze wurde die Entwicklung partizipativer Standards, eine stärkere Förderung von Selbstvertretungsstrukturen sowie eine intensivere Bewusstseinsbildung vorgeschlagen.

Zugänglichkeit, Infrastruktur und Lebensumfeld

Im Mittelpunkt des Fachgesprächs im Februar 2024 standen Barrierefreiheit, Mobilität und digitale Teilhabe, die essenziell für ein selbstbestimmtes Leben und die soziale Integration älterer Menschen sind. Es zeigte sich, dass strukturelle Hindernisse wie fehlende barrierefreie Wohnungen, unzureichend ausgestattete öffentliche Verkehrsmittel und digitale Hürden diese Teilhabe erheblich erschweren. Neben der Anpassung von Wohn- und Verkehrsinfrastrukturen an die Bedürfnisse älterer Menschen, wurde betont, dass digitale Inklusion nicht nur durch die Bereitstellung von Technologien, sondern zum Beispiel auch durch niedrigschwellige Schulungen gefördert werden muss. Weiter wurde festgestellt, dass Programme zur Förderung barrierefreien Wohnens oft nicht ausreichen. Die Bedeutung von flexiblen, generationenübergreifenden Wohnkonzepten wie Mehrgenerationenhäusern wurde hervorgehoben, jedoch auch der Mangel solcher Angebote insbesondere in ländlichen Regionen betont.

Debriefing

Ende Mai 2024 fand die 14. Sitzung der OEWG-A in New York statt. Die offene Arbeitsgruppe fasste einen Beschluss (14/1) darüber, wie vorhandenen Defiziten beim Schutz der Menschenrechte Älterer entgegengewirkt werden könnte, wobei eine UN-Altenrechtskonvention als eine Möglichkeit genannt wurde. Das dritte Fachgespräch im Juni 2024 hatte die Nachbereitung dieser 14. Sitzung der OEWG-A zum Thema.

Über den Sommer wurde auch über die Frage beraten, wie es mit der offenen Arbeitsgruppe weitergehen soll. Im Gespräch waren zunächst mehrere Varianten zur Veränderung des Prozesses, wie beispielsweise eine inhaltliche Verlagerung zum Menschenrechtsrat (HRC) in Genf und die Schaffung eines zweitägigen High Level Meetings alle zwei Jahre bei der Generalversammlung in New York. Am 13. August 2024 wurde die Resolution A/78/L.104/Rev.1, die das Mandat der OEWG-A beendet, im Konsens angenommen. Darin ist festgehalten, dass die OEWG-A ihre Arbeit gemäß dem in der Resolution 65/182 erteilten Auftrag abgeschlossen hat. Die Generalversammlung fordert zudem die zuständigen UN-Gremien auf, die von der OEWG-A im Beschluss 14/1 aufgenommenen Empfehlungen weiter zu prüfen.

Lehren aus dem MIPAA-Prozess

Das vierte Fachgespräch im September 2024 widmete sich der Frage, welche Lehren der Prozess der OEWG-A aus dem MIPAA Prozess ziehen kann. Der Schwerpunkt lag auf der Diskussion über mögliche positive Synergien aus politischen und rechtsverbindlichen Prozessen zugunsten der Rechte Älterer.

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