Beschwerdemöglichkeiten können ein Garant dafür sein, dass Menschenrechte nicht nur als abstrakte Prinzipien auf dem Papier stehen, sondern in der Praxis auch gelebt werden können. Beschwerdemöglichkeiten sichern damit in Pflegeheimen den Bewohner_innen Selbstbestimmung, machen diese erfahrbar und sind damit zentraler Baustein für die Achtung ihrer Menschenwürde.
Die Empfehlungen, die das Deutsche Institut für Menschenrechte in diesem Eckpunktepapier zur Verbesserung von außergerichtlichen Beschwerdeverfahren formuliert, fußen auf einem Forschungsprojekt, in dem insbesondere Menschen mit Pflegebedarfen, aber auch ihre Angehörigen und andere ihnen nahestehende Personen von ihren Erfahrungen mit Beschwerdeverfahren berichten konnten.