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Abhilfe bei Menschenrechtsverletzungen in der internationalen Zusammenarbeit

Staaten sind verpflichtet, Abhilfemechanismen gegen Menschenrechtsverletzungen einzurichten. © iStock.com/LeoPatrizi

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Das Recht auf Abhilfe ist ein eigenständiges Menschenrecht und Kernelement aller Menschenrechte. Menschen müssen sich wehren können, wenn ihre Menschenrechte verletzt werden oder eine Verletzung droht. Ohne diese Möglichkeit wäre der Menschenrechtsschutz wirkungslos. Deshalb haben Staaten die Pflicht, wirksame Mechanismen einzurichten, die Menschen nutzen können, um Abhilfe einzufordern.

Auch in der Entwicklungszusammenarbeit können und sollen Verletzungen von Menschenrechten vermieden, abgestellt und wiedergutgemacht werden.

Was sind wirksame Abhilfemechanismen?

Menschenrechtliche Abhilfemechanismen sind außergerichtliche Stellen, die Menschenrechtsverletzungen dokumentieren, aufarbeiten und wiedergutmachen. Beispiele für internationale Mechanismen sind der Green Climate Fund oder aus der deutschen Praxis der Mechanismus der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI). Letzterer verbindet menschen- und umweltrechtliche Beschwerden mit einer Hinweisgeberstelle, bei der eine mutmaßlich unsachgemäße Verwendung von Geldern gemeldet werden kann. Da die Funktionsweisen und Einsatzgebiete von Abhilfemechanismen so vielseitig sind, gibt es keine einheitliche rechtliche Regelung, wie Abhilfemechanismen aufgebaut sein sollen. Verschiedene Qualitätsstandards geben aber eine Orientierung, wie wirksame Abhilfemechanismen ausgestaltet werden sollten.

Die folgende Information gibt einen Überblick über Abhilfemechanismen in der internationalen Zusammenarbeit und stellt die Stärken und auch Schwächen der verschiedenen Mechanismen vor. Darüber hinaus erläutern die beiden Autorinnen, Dr. Greta Reeh und Lena Stamm, welche Voraussetzungen es braucht, damit Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen in der internationalen Zusammenarbeit gemeldet werden, und nennen Kriterien für einen wirksamen Abhilfemechanismus.

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