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Stellungnahme

Zu Artikel 1 Landesgleichberechtigungsgesetz des Senatsbeschlusses eines Gesetzes zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

im Land Berlin vom 08.06.2021

Im Jahr 2014 veröffentlichte die Monitoring-Stelle die Ergebnisse der Normenprüfung zum Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) als „Expertise für ein Artikelgesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin“. Bei 17 der 18 Vorschriften des LGBG wurde Änderungsbedarf festgestellt, so dass die Monitoring-Stelle zirka 55 Änderungsvorschläge unterbreitete. Vor diesem Hintergrund ist es erfreulich, dass die Ergebnisse der Normenprüfung des LGBG, welche regelmäßig mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales erörtert wurden, Eingang in den aktuellen Entwurf gefunden haben. Dies ist jedoch noch nicht in ausreichendem Maße geschehen. Die folgenden Ausführungen zeigen neben den entscheidenden Neuerungen die aus Sicht der Monitoring-Stelle bestehenden Kritikpunkte im Gesetzentwurf auf.

Nicht gedruckt erhältlich

Themen: Rechte von Menschen mit Behinderungen
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 295 KB)
URN: urn:nbn:de:0168-ssoar-73691-9
Seiten: 20
Erschienen: 06/2021

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