Die Kurzdarstellung der „Expertise für ein Artikelgesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin“ wurde im Rahmen des Projekts „Monitoring-Stelle Berlin“ verfasst. Das Projekt ist in der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention angesiedelt.
Die Kurzdarstellung will Grundlagen, Methodik, Arbeitsprogramm, Darstellungsweise und Prüfungsgegenstände der Expertise verdeutlichen. Im Mittelpunkt steht das Konzept der Normenprüfung. Im Zuge der Normenprüfung wird das Berliner Landesrecht daraufhin geprüft, ob gemessen am Maßstab der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gesetzgeberischer Handlungsbedarf erkennbar und erforderlich ist. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Normenprüfung folgt aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Die inhaltlichen Resultate der Normenprüfung werden in der Kurzdarstellung im Einzelnen nicht wiedergegeben. Die Leseproben im Anhang dienen lediglich als Beispiel, um die Vorgehensweise zu illustrieren und einen ersten Eindruck von den zu erwartenden Ergebnissen zu bieten. Die angesprochenen Prüfbereiche – politische Partizipation, inklusive Schule und Gleichberechtigung – werden nur auszugsweise dargestellt.