Ob und wie die Kommunen in Deutschland zu einer Umsetzung der UN-BRK rechtlich verpflichtet sind, untersucht das Rechtsgutachten der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention. Das Rechtsgutachten ist Teil des ersten Zwischenberichts des Projekts „UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen“ in Kooperation zwischen dem Zentrum für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste der Universität Siegen und der Monitoring-Stelle UN-BRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte.