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Stellungnahme

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz

Entwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt im Rahmen der Verbändebeteiligung

In der Rechtsprechung werden geschlechtsspezifische und gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Beweggründe bisher unzureichend im Rahmen der menschenverachtenden Beweggründe berücksichtigt. Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt daher die vorgesehenen Ergänzungen in § 46 Absatz 2 Satz 2 Strafgesetzbuch unter der Maßgabe einer Klarstellung des Begriffs geschlechtsbezogene Gewalt. Für eine Sensibilisierung der Strafverfolgungsbehörden und Justiz sieht das Institut den Bedarf, das Angebot an Fortbildungen zu stärken und zu erweitern.

Nicht gedruckt erhältlich

Themen: Rechtsstaat
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 80 KB)
Seiten: 6
Erschienen: 08/2022

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