Europarat: Menschenrechtsabkommen

Umsetzung CPT in Deutschland

Ratifikation und Besuche

Die Bundesrepublik Deutschland hat das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) am 21. Februar 1990 ratifiziert. Das Übereinkommen trat am 01. Juni 1990 in Kraft (Bundesgesetzblatt, BGBl, 1989 II, S. 946).

Besuche des CPT in Deutschland

Der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) hat seit 1991 sieben periodische Besuche in Deutschland durchgeführt. Der achte periodische Besuch ist für 2025 angekündigt.

Der abschließende Bericht zum siebten periodischen Besuch (2020) wurde am 14. September 2022 zusammen mit der Stellungnahme der Bundesregierung veröffentlicht.

Der abschließende Bericht zum sechsten periodischen Besuch (2015) wurde am 1. Juni 2017 zusammen mit der Stellungnahme der Bundesregierung veröffentlicht.

Ad hoc Besuche

Vom 4. bis 7. September 2023 fand ein Ad-Hoc Besuch zu einer Rückführungsaktion von 51 Personen nach Pakistan statt.

Vom 13. bis 15. August 2019 fand ein Ad-Hoc Besuch zu Abschiebungsmaßnahmen in Deutschland statt.

Vom 25. November bis 2. Dezember 2013 fand ein Ad hoc Besuch zur Sicherungsverwahrung in Deutschland statt.

Die Berichte über alle Besuche seit 1991 sowie die Stellungnahmen der Bundesregierung sind in englischer und deutscher Sprache auf der Website des Europarats abrufbar.

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