Der sechste Bericht über Deutschland wurde im März 2020 veröffentlicht. Er enthält zahlreiche Empfehlungen an Bund, Länder und Kommunen. Darunter:
- Professionalisierung von Menschenrechtsbildung inklusive des Schutzes vor Diskriminierung in der Schule und außerschulischen Bildungskontexten
- Ausbildung und Fortbildung im Bereich der Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte, damit rassistische Straftaten erkannt und verfolgt werden
- Flächendeckender Ausbau von Beratungsstellen für Menschen, die rassistische oder andere Diskriminierung erfahren
- Abschaffung der Praxis des „Racial Profiling“
Mit Blick auf die Rechte von Schwulen, Lesben, Bisexuellen sowie transsexuellen, transgeschlechtlichen und intergeschlechtlichen Menschen empfiehlt ECRI, beim Geschlechtseintrag im Personenstandsrecht das Selbstbestimmungsrecht der Person ins Zentrum zu stellen und niedrigschwellige Verfahren ohne die Vorlage von medizinischen oder psychiatrischen Nachweisen einzuführen. Die Kommission schlägt zudem vor, ein gesetzliches Verbot für medizinisch nicht notwendige Operationen an intergeschlechtlichen Kindern zu erlassen und die Beratungslandschaft für intergeschlechtliche Menschen und ihre Familien zu stärken.
Im September 2022 hat ECRI einen Zwischenbericht zum Umsetzungstand der Empfehlungen verfasst (Conclusions on Germany)