ECRI-Bericht des Europarats verdeutlicht: Rassismus ist ein strukturelles Phänomen
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Pressemitteilung
Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte erklärt anlässlich des heute veröffentlichten 6. Berichts der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarats (European Commission against Racism and Intolerance, ECRI):
„Aus der Menschenwürde ergibt sich der Anspruch aller Menschen, als Gleiche geachtet zu werden. Rassismus negiert diesen Achtungsanspruch und steht den Menschenrechten und dem Diskriminierungsverbot als Grundprinzip der Menschenrechte damit fundamental entgegen. Der 6. ECRI-Bericht verdeutlicht, dass Rassismus ein weit verbreitetes, strukturelles Phänomen in Deutschland ist.
Der Bericht enthält zahlreiche Empfehlungen an Bund, Länder und Kommunen. Hierzu gehört beispielsweise die Professionalisierung von Menschenrechtsbildung inklusive des Schutzes vor Diskriminierung in der Schule und außerschulischen Bildungskontexten. Die Ausbildung und Fortbildung im Bereich der Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte sollte intensiviert werden, wenn es darum geht, rassistische Straftaten und andere auf Diskriminierung beruhenden Straftaten zu erkennen und zu verfolgen. Erforderlich ist nach Ansicht der Kommission ein flächendeckender Ausbau von Beratungsstellen, die das Vertrauen derjenigen findet, die rassistische oder andere Diskriminierung erfahren.
Darüber hinaus erneuert ECRI seine Aufforderung an die deutschen Behörden, der Praxis diskriminierender Polizeikontrollen (‚Racial Profiling‘) entschieden entgegenzuwirken. Als ‚Racial Profiling‘ bezeichnet man die Praxis, Menschen ohne konkreten Anlass zu kontrollieren, wobei die Auswahl der kontrollierten Personen, auf der Grundlage physischer Merkmale erfolgt, sprich auf der Grundlage rassistischer Zuschreibungen. In Übereinstimmung mit ECRI, der UN-Anti-Rassismus-Konvention und den Empfehlungen von UN-Gremien empfiehlt das Institut daher bereits seit Jahren, diese polizeiliche Praxis abzuschaffen.
Mit Blick auf die Rechte von Schwulen, Lesben, Bisexuellen sowie transsexuellen, transgeschlechtlichen und intergeschlechtlichen Menschen empfiehlt ECRI, beim Geschlechtseintrag im Personenstandsrecht das Selbstbestimmungsrecht der Person ins Zentrum zu stellen und niedrigschwellige Verfahren ohne die Vorlage von medizinischen oder psychiatrischen Nachweisen einzuführen.
Die Kommission schlägt zudem vor, ein gesetzliches Verbot für medizinisch nicht notwendige Operationen an intergeschlechtlichen Kindern zu erlassen und die Beratungslandschaft für intergeschlechtliche Menschen und ihre Familien zu stärken.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht in dem Bericht eine wichtige Grundlage für die Bekämpfung von Rassismus sowie Homo- und Transfeindlichkeit in Deutschland.“
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration im Zeitraum 2023 - 2024 das Monitoring der Kinder- und Jugendrechte in Hessen durchgeführt. Im…
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration im Zeitraum 2023–2024 das Monitoring der Kinder- und Jugendrechte in Hessen durchgeführt. Im…
Der Kampf gegen Rassismus in seinen verschiedenen Erscheinungsformen ist ein Kernanliegen der Menschenrechte. Dazu verpflichten das Grundgesetz sowie europäische und Internationale Menschenrechtsverträge wie die EMRK und das ICERD.
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