Vereinte Nationen: Menschenrechtsrat

Universal Periodic Review (UPR)

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen praktiziert seit 2007 ein Prüfverfahren, dem sich alle Mitgliedstaaten regelmäßig (alle viereinhalb Jahre) unterziehen müssen: den Universal Periodic Review (UPR, Allgemeines Periodisches Überprüfungsverfahren). Grundlage für die Überprüfung der Menschenrechtslage in den Staaten sind die Charta der Vereinten Nationen, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die vom jeweiligen Staat ratifizierten Menschenrechtsabkommen sowie gegebenenfalls das Humanitäre Völkerrecht, das in bewaffneten Konflikten gilt. Mit der Überprüfung aller Mitgliedstaaten überwindet der UPR zugleich die im Menschenrechtsrat ansonsten meist kontrovers diskutierte Frage, ob die Menschenrechtslage in einem spezifischen Staat aufgegriffen werden sollte.

Beim UPR werden Staaten durch Staaten überprüft und nicht von Sachverständigengremien, wie es bei den Staatenberichtsverfahren zu den UN-Menschenrechtsverträgen der Fall ist. Oberstes Ziel des Verfahrens ist es, die Verbesserung der Menschenrechtslage vor Ort und die Einhaltung der menschenrechtlichen Verpflichtungen zu fördern.

Zwei UPR Zyklen wurde bereits abgeschlossen. Der erste Zyklus fand von 2008 bis 2011 statt, der zweite von 2012 bis 2016. Der dritte Zyklus begann 2017 und endete 2022. Der vierte Zyklus ist für den Zeitraum 2022 bis 2027 vorgesehen.

Grundlagen des UPR-Verfahrens

Berichte

Dem UPR-Verfahren liegen drei Berichte zugrunde. Zunächst erstellt der Staat selbst einen Bericht über seine Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen. Vor Erstellung des Berichts soll der Staat einen breiten nationalen Konsultationsprozess durchführen.

Das Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) erstellt zwei weitere Dokumente für das Überprüfungsverfahren: Im ersten Dokument werden die den jeweiligen Staat betreffenden Berichte und Empfehlungen zusammengefasst, die von den zuständigen Ausschüssen für die UN-Menschenrechtsverträge oder im Rahmen der Sonderverfahren des Menschenrechtsrats erstellt wurden. Das zweite Dokument enthält Informationen von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren, Nationalen Menschenrechtsinstitutionen sowie zwischenstaatlichen Organisationen.

Interaktiver Dialog

Auf Grundlage der Berichte findet in Genf der „Interaktive  Dialog“ zwischen einer Arbeitsgruppe aus den 47 Mitgliedstaaten des Menschenrechtsrats und den Vertreter*innen des Staates statt, der überprüft wird. Der Staat hat 70 Minuten für seine Präsentation zur Verfügung; die anderen Staaten können 140 Minuten lang kommentieren und Fragen stellen. Vor dem Termin können von den Staaten bereits schriftliche Fragen übermittelt werden. Neben den Mitgliedern des Menschenrechtsrats können auch alle weiteren UN-Staaten, die Beobachterstatus im Gremium genießen, an der Diskussion teilnehmen. Nichtregierungsorganisationen oder Nationale Menschenrechtsinstitutionen können diese mündlichen Verfahren verfolgen, sie haben jedoch kein Rederecht. Die Verhandlungen werden auf der Website des Hochkommissariats auch als Live-Stream übertragen.

Empfehlungen

Unmittelbar nach der Sitzung erstellt eine aus drei Staaten bestehende Arbeitsgruppe (Troika, durch Los bestimmt) einen ca. 30-seitigen Bericht über die Sitzung, der die Anmerkungen und Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in dem behandelten Staat zusammenfasst.

Der Staat hat dann einige Monate Zeit, schriftlich zu den Empfehlungen Stellung zu nehmen. Er hat das Recht, jede einzelne dieser Empfehlungen entweder zu akzeptieren oder abzulehnen. Er ist jedoch verpflichtet, zu jeder Empfehlung klar Position zu beziehen. Er kann sich zudem freiwillig zu weiteren Maßnahmen verpflichten. In der folgenden Sitzung des Menschenrechtsrats wird der Bericht der Arbeitsgruppe mit den Reaktionen des Staates offiziell angenommen. In dieser Phase des Verfahrens haben nun auch die Nationalen Menschenrechtsinstitutionen, soweit sie A-Status besitzen, und bei der UN akkreditierte NGOs ein Rederecht und können die Ergebnisse kommentieren.

Umsetzung der Empfehlungen

Mit der Annahme der Empfehlungen und der Abgabe freiwilliger Verpflichtungen bindet sich der Staat politisch, diese bis zur nächsten periodischen Überprüfung umzusetzen. Dies soll in breiter Konsultation mit der Zivilgesellschaft erfolgen. Diese Umsetzungsphase im nationalen Bereich („Follow Up“) ist ein zentraler Bestandteil des UPR-Zyklus. Um das Voranschreiten im nationalen Follow Up auch im Menschenrechtsrat nachvollziehbar zu machen, können die Staaten nach zwei Jahren freiwillig einen schriftlichen Zwischenbericht erstellen.

Der UPR wird als fortlaufender Prozess verstanden: Ein Zyklus folgt auf den vorherigen. Damit sollen im Fokus des folgenden Zyklus neue Entwicklungen seit dem letzten Bericht sowie die Rechenschaft über die Umsetzung der akzeptierten Empfehlungen aus dem letzten Zyklus stehen.

Überprüfung Deutschlands

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