Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen praktiziert seit 2007 ein Prüfverfahren, dem sich alle Mitgliedstaaten regelmäßig (alle viereinhalb Jahre) unterziehen müssen: den Universal Periodic Review (UPR, Allgemeines Periodisches Überprüfungsverfahren). Grundlage für die Überprüfung der Menschenrechtslage in den Staaten sind die Charta der Vereinten Nationen, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die vom jeweiligen Staat ratifizierten Menschenrechtsabkommen sowie gegebenenfalls das Humanitäre Völkerrecht, das in bewaffneten Konflikten gilt. Mit der Überprüfung aller Mitgliedstaaten überwindet der UPR zugleich die im Menschenrechtsrat ansonsten meist kontrovers diskutierte Frage, ob die Menschenrechtslage in einem spezifischen Staat aufgegriffen werden sollte.
Beim UPR werden Staaten durch Staaten überprüft und nicht von Sachverständigengremien, wie es bei den Staatenberichtsverfahren zu den UN-Menschenrechtsverträgen der Fall ist. Oberstes Ziel des Verfahrens ist es, die Verbesserung der Menschenrechtslage vor Ort und die Einhaltung der menschenrechtlichen Verpflichtungen zu fördern.
Zwei UPR Zyklen wurde bereits abgeschlossen. Der erste Zyklus fand von 2008 bis 2011 statt, der zweite von 2012 bis 2016. Der dritte Zyklus begann 2017 und endete 2022. Der vierte Zyklus ist für den Zeitraum 2022 bis 2027 vorgesehen.