Vereinte Nationen: Menschenrechtsrat

Sonderverfahren

Der Menschenrechtsrat setzt Sonderberichterstatter*innen (Special Rapporteur), Unabhängige Expert*innen (Independent Expert) und Arbeitsgruppen (Working group) ein, die zu einem spezifischen Themenfeld oder Land arbeiten. Sie sollen dem Rat unabhängige Analysen, Einschätzungen und Empfehlungen zum Schutz der Menschenrechte vorlegen. Die Sonderberichterstatter*innen und Arbeitsgruppen unternehmen regelmäßig Ländermissionen. Sie berichten mindestens einmal jährlich an den Menschenrechtsrat sowie an die Generalversammlung der Vereinten Nationen.

Das System der Sonderverfahren (Special Procedures) ist ein zentrales Element des Menschenrechtsschutzsystems der Vereinten Nationen. Es umfasst alle Menschenrechte: bürgerliche, politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle. Aktuell (Januar 2022) gibt es 45 thematische Mandate und 13 Ländermandate.

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