Prof. Dr. iur. Beate Rudolf ist seit 2010 Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Von März 2016 bis März 2019 war sie zugleich Vorsitzende der Global Alliance of National Human Rights Institutions (GANHRI), des Weltverbands der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen. Zuvor lehrte sie als Juniorprofessorin für Öffentliches Recht und Gleichstellungsrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin und leitete das Teilprojekt „Völkerrechtliche Vorgaben für Governance in schwachen und zerfallenden Staaten“ im Sonderforschungsbereich „Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit“. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Grund- und Menschenrechte sowie Staatsstrukturprinzipien nach Völkerrecht, Europarecht und deutschem Verfassungsrecht. Ihre Tätigkeit in Forschung und Lehre auf diesen Gebieten (an den Universitäten Bonn, Düsseldorf, der Tulane Law School in New Orleans sowie der Freien Universität Berlin) ergänzte sie durch praktische Erfahrungen in der Menschenrechtsarbeit, unter anderem als Vertreterin von Beschwerdeführer*innen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie in langjähriger ehrenamtlicher Arbeit innerhalb des Deutschen Juristinnenbundes und der European Women Lawyers Association, deren Vizepräsidentin sie bis Ende 2011 war. 2017 verlieh ihr die Freie Universität Berlin den Margherita-von-Brentano-Preis „für ihr herausragendes Wirken im Bereich der Menschenrechte und insbesondere der Frauenrechte“.