Am 11. März hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Ausbruch der Viruserkrankung COVID-19 zur Pandemie erklärt, als eine Infektion „mit alarmierender Ausbreitung und Schwere“, die die ganze Welt betrifft und von allen Staaten „dringende und aggressive Maßnahmen verlangt“. Seitdem haben viele Staaten Maßnahmen ergriffen, die die Ausbreitung der Pandemie verzögern sollen. Mehr als zwei Milliarden Menschen sind inzwischen beispielsweise von Ausgangsbegrenzungen oder -sperren betroffen. Seit dem 23. März 2020 gilt auch in Deutschland eine weitreichende Kontaktbeschränkung, die den sozialen Austausch außerhalb des eigenen Hausstands erheblich einschränkt. Die Corona-Krise hat eine besondere menschenrechtliche Dimension: Es geht um den Schutz eines zentralen Menschenrechts für große Teile der Menschheit; die Bewältigung der Krise hat vielfache Auswirkungen auf die Verwirklichung und den Schutz der Menschenrechte.