Der Berliner Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist 2020 verabschiedet worden. Die dort enthaltenen politischen Maßnahmen werden derzeit von der Landesverwaltung umgesetzt. In ihrer aktuellen Publikation empfiehlt die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eine stärkere Partizipation von Menschen mit Behinderungen im Prozess der Umsetzung. „Die Berliner Verwaltung sollte im Austausch mit Vertreter*innen von Menschen mit Behinderungen bestehende Maßnahmen laufend überprüfen und aktualisieren,“ so Frieder Kurbjeweit, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Monitoring-Stelle Berlin. Des Weiteren empfiehlt er der Landesregierung baldmöglichst einen Zwischenbericht zum Umsetzungsstand der Maßnahmen zu veröffentlichen. Denn: „Bisher ist kaum zu überblicken, ob die rund 200 Maßnahmen aus dem Aktionsplan umgesetzt werden. Insbesondere für die Transparenz gegenüber Menschen mit Behinderungen ist es zentral, den Umsetzungsstand leicht nachvollziehbar darzustellen“. Im Zwischenbericht solle klar zu erkennen sein, wo noch Probleme bei der Umsetzung bestehen. Nicht zuletzt bräuchte es laut Kurbjeweit auch eine wissenschaftliche Evaluation des Aktionsplans in Vorbereitung auf seine Fortschreibung im Jahr 2025. Diese sei wichtig, um die menschenrechtliche Eignung und Wirksamkeit des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK zu überprüfen und anschließend Empfehlungen für die Weiterentwicklung anzubieten.
„Berlin hat mit der Neufassung des Landesgleichberechtigungsgesetzes im Herbst 2021 im Gleichstellungsrecht behinderter Menschen eine Vorreiterstellung unter den Bundesländern eingenommen. Die Landesregierung sollte sich zum Ziel setzen, auch hinsichtlich der politischen Instrumente Landesaktionsplan und Landesteilhabebericht zur Spitze der Bundesländer aufschließen“, so Frieder Kurbjeweit, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Monitoring-Stelle. „Nur mit aussagekräftigen Daten zur Lage von Menschen mit Behinderungen in Berlin kann politisch gut geplant werden. Daher sollte 2024 unbedingt ein neuer Teilhabebericht vorgelegt werden, auf dem die Fortschreibung des Berliner Aktionsplans aufsetzen kann.“
Leerstellen erfordern Nachbesserungen – Neue Krisen erfordern politische Aktivität
Bereits kurz nach der Veröffentlichung des Plans hatte die Monitoring-Stelle unzureichende Bestrebungen beim Abbau von segregierenden Sonderstrukturen kritisiert. Um diesen Mangel zu beheben ist die „Öffnungsklausel“ des Aktionsplans geeignet. Sie erlaubt es, dem laufenden Plan weitere Maßnahmen hinzuzufügen. Berlin müsse damit also keineswegs bis zur Fortschreibung 2025 warten. Vielmehr läge es nahe, diesen Schritt bereits 2023 nach Veröffentlichung des Zwischenberichts zu gehen.
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