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Welttag gegen die Misshandlung älterer Menschen am 15. Juni Ausbau von Beschwerdeverfahren in Pflegeheimen zum Schutz älterer Menschen dringend nötig

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· Pressemitteilung

Berlin. Anlässlich des Internationalen Tags gegen die Misshandlung älterer Menschen am 15. Juni fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte den flächendeckenden Ausbau niedrigschwelliger Beschwerdeverfahren in der stationären Altenpflege.

„Die COVID-19-Pandemie hat deutlich gezeigt, wie vulnerabel die Lebenssituation von älteren Menschen in Pflegeeinrichtungen ist. Eine Möglichkeit, Ältere vor der Verletzung ihrer Menschenrechte zu schützen und ihnen Einfluss auf die Gestaltung ihrer Lebensbedingungen zu geben, sind niedrigschwellige, leicht zugängliche Beschwerdemöglichkeiten“, erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Konkrete Empfehlungen für die Einrichtung von effektiven Beschwerdeverfahren in der stationären Altenpflege formuliert das Institut in seiner heute veröffentlichen Publikation „Beschwerdeverfahren verbessern – Menschenrechte schützen. Zwölf Empfehlungen für die stationäre Pflege“. „Für die Betroffenen ist es wichtig, dass sie die Verletzung ihrer Rechte ansprechen können, ohne dass sie dafür eine Verschlechterung der Pflege oder andere Repressalien befürchten müssen“, sagt Roger Meyer, Co-Autor der Studie. Zentral sei deshalb die Etablierung einer positiven Beschwerdekultur in der Altenpflege, die Bewohnerinnen und Bewohner dazu ermutige, Kritik zu äußern und Mängel anzusprechen. Die Beschwerdeverfahren müssten zudem leicht zugänglich, bekannt und transparent sein.

Die Empfehlungen des Instituts basieren auf einer erstmals bundesweit durchgeführten empirischen Erhebung zu außergerichtlichen Beschwerdemöglichkeiten in Pflegeheimen. Befragt wurden pflegebedürftige Menschen und ihre Familienangehörigen, Pflegekräfte sowie Experten in Pflegeeinrichtungen, Prüfbehörden und Beschwerdestellen.

Verbesserungen bei der Durchsetzung der Rechte älterer Menschen fordert auch die Unabhängige Expertin der Vereinten Nationen für die Menschenrechte Älterer in ihrem 2020 erschienenen Bericht über die Auswirkung der COVID-19-Pandemie auf die Menschenrechtssituation älterer Menschen.

Auch wenn die Missstände in der stationären Pflege schwer messbar sind, gehen einige Stimmen aus Wissenschaft und Praxis davon aus, dass bis zu 20 Prozent der Bewohner in stationären Pflegeheimen nicht adäquat versorgt werden. Laut dem 6. Pflege-Qualitätsbericht des Medizinischen Diensts des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) vom Dezember 2020 wurde bei 10,2 Prozent der Bewohner_innen, die von freiheitseinschränkenden Maßnahmen betroffen waren, nicht regelmäßig überprüft, ob diese Maßnahmen weiterhin erforderlich sind oder ob Maßnahmen mit geringeren Einschränkungen ausgereicht hätten; bei 11,4 Prozent der Bewohner_innen entsprach die Medikamentenversorgung laut Pflegedokumentation nicht den ärztlichen Anordnungen.

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