Kinder müssen bei der Entwicklung staatlicher Maßnahmen gehört werden
·
Pressemitteilung
Internationaler Kindertag am 1. Juni 2020
Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Bund und Länder anlässlich des Internationalen Kindertags am 1. Juni auf, die UN-Kinderrechtskonvention, auch in Zeiten der aktuellen Corona-Pandemie, vollumfänglich zu berücksichtigen. „Eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz würde Kinder jetzt in Zeiten der Pandemiebekämpfung und zukünftig in ihren eigenen Rechten stärken und die Beachtung ihrer Interessen und Ansichten bei der Entwicklung aller staatlichen Maßnahmen verbessern“, so Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte anlässlich der Veröffentlichung einer aktuellen Stellungnahme „Kinderrechte in Zeiten der Corona-Pandemie“.
„Das Recht auf Gesundheit, gemäß der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, ist ein ganzheitliches Konzept. Es definiert Gesundheit nicht nur als Abwesenheit von Krankheit und schließt auch andere für Kinder relevante Aspekte mit ein. Dazu zählen unter anderem auch Spiel und Freizeit sowie Kontakte zu anderen Kindern. Dieser ganzheitliche Ansatz darf bei den aktuellen Diskussionen um den Schutz der Gesundheit von Kindern nicht übersehen werden. Es ist gut, dass Bund und Länder Kinder jetzt stärker in den Blick nehmen. Sie sollten ihr Handeln aber systematisch an den Rechten von Kindern ausrichten und Kinder bei ihren Entscheidungen anhören“, so Kittel weiter.
Über 13 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Deutschland sind von der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen betroffen.
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. 196 Staaten haben die Konvention bisher ratifiziert, darunter auch Deutschland.
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist der Einladung gefolgt, zum Gesetzentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen „Gesetz zur unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte oder zum…
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration im Zeitraum 2023–2024 das Monitoring der Kinder- und Jugendrechte in Hessen durchgeführt. Im…
Für alle Menschen unter 18 Jahren gilt die UN-Kinderrechtskonvention mit ihren Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechten. Das Institut setzt sich für die Umsetzung und Einhaltung der UN-KRK ein.
Wir verwenden Cookies. Einige sind notwendig für die Funktion der Website, andere helfen uns, die Website zu verbessern. Um unseren eigenen Ansprüchen beim Datenschutz gerecht zu werden, erfassen wir lediglich anonymisierte Nutzer*innendaten mit „Matomo“. Um unser Internetangebot für Sie ansprechender zu gestalten, binden wir außerdem externe Inhalte ein.